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Leistungen bei häuslicher Pflege
Die Leistungen, die für häusliche Pflege gewährt werden, müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Unterschieden wird dabei in erster Linie zwischen Sachleistungen und finanzielle Leistungen. Es ist aber auch eine Kombination beider Unterstützungsmöglichkeiten machbar.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beratung zu diesem komplexen Thema behilflich. Senden Sie uns dafür einfach eine [E-Mail] zu Ihrem konkreten Fall.




Die Grundlagen aus dem SGB können auf den folgenden Seiten nachgelesen werden:

[SGB XI § 36 Pflegesachleistung]

[SGB XI § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen]

[SGB XI § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)]
Kinderintensivpflegedienst Gänseblümchen GbR, Inh. Anja Hübner und Judith Engler, Deutschmeisterstraße 4, 10367 Berlin, Tel.: 030 / 29 35 1073, E-Mail