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Änderungen in der Pflegeversicherung 2010

Am 01. Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. In diesem wurde unter anderem festgelegt, dass 2010 vor allem die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung steigen.
Für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen bedeutet dies, dass Patienten ab Januar diesen Jahres mehr Leistungen in Anspruch nehmen können.

In der Pflegestufe 1 steigt der Anspruch der Sachleistungen lediglich um 20 Euro auf 440 Euro monatlich.
Die höchste Steigerung ist in Pflegestufe II vorgesehen: Der Satz steigt um 60 Euro auf 1040 Euro.
In Pflegestufe III erfolgt eine Steigerung von 40 Euro auf 1510 Euro.
Bei den Härtefällen bleibt die Leistungshöhe unverändert bei 1918 Euro.

Für die Bezieher von Pflegegeld erhöhen sich die Leistungen wie folgt:
In der Pflegestufe 1 steigt der Anspruch von 215 Euro auf 225 Euro monatlich.
Bei der Pflegestufe 2 steigt der Satz um 10 Euro auf 430 Euro.
Und in Pflegestufe 3 wird der Leistungsbezug von 675 Euro auf 685 Euro hochgesetzt.

Auch in der Verhinderungspflege (§39) wächst der Anspruch um 40 Euro auf dann maximal 1510 Euro.
Kinderintensivpflegedienst Gänseblümchen GbR, Inh. Anja Hübner und Judith Engler, Deutschmeisterstraße 4, 10367 Berlin, Tel.: 030 / 29 35 1073, E-Mail