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Änderungen
in der Pflegeversicherung 2010
Am 01. Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. In
diesem wurde unter anderem festgelegt, dass 2010 vor allem die ambulanten
Leistungen
der Pflegeversicherung steigen.
Für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen bedeutet
dies, dass Patienten ab Januar diesen Jahres mehr Leistungen in Anspruch nehmen
können.
In der Pflegestufe 1 steigt der Anspruch der Sachleistungen
lediglich um 20 Euro
auf 440 Euro monatlich.
Die höchste Steigerung ist in Pflegestufe II vorgesehen:
Der Satz steigt
um 60 Euro auf 1040 Euro.
In Pflegestufe III erfolgt eine Steigerung von 40 Euro auf 1510
Euro.
Bei den Härtefällen bleibt die Leistungshöhe unverändert
bei 1918 Euro.
Für die Bezieher von Pflegegeld erhöhen sich die Leistungen
wie folgt:
In der Pflegestufe 1 steigt der Anspruch von 215 Euro auf 225
Euro monatlich.
Bei der Pflegestufe 2 steigt der Satz um 10 Euro auf 430 Euro.
Und in Pflegestufe 3 wird der Leistungsbezug von 675 Euro auf
685 Euro hochgesetzt.
Auch in der Verhinderungspflege (§39) wächst der Anspruch
um 40 Euro
auf dann maximal 1510 Euro.
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| Kinderintensivpflegedienst
Gänseblümchen
GbR, Inh. Anja Hübner und Judith Engler, Deutschmeisterstraße
4,
10367 Berlin, Tel.: 030 / 29 35 1073, E-Mail |
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